Zeichnungsberechtigung von…
Alle Funktionen sind für alle Geschlechter gleichermaßen zugänglich. Dies wird im Text nicht immer explizit erwähnt, um eine optimierte Schreibweise und Lesbarkeit zu gewährleisten. In den folgenden Funktionen wird dies durch eine Fußnote wie (*) gekennzeichnet.
Dies betrifft den gesamten Verein, der als NGO/NPO, CBO, SHG oder Lernzentrum klassifiziert werden kann. (*)
- Die Entscheidung liegt ausschließlich beim Vorstandsvorsitzenden.
- In Fällen, in denen Gefahr im Verzug besteht, kann die Vertretung durch den Stellvertreter oder den Ältesten bzw. Langdienenste des Vereins erfolgen. Ich möchte Sie darüber informieren, dass …
Die Geldflüsse umfassen die Einnahmen und Ausgaben des Bankkontos sowie die Verwaltung der Vereinskasse. (*)
- Dies ist der Hauptkassier (Vorname und Nachname).
- Gemäß dem Vier-Augen-Prinzip ist eine verantwortliche Person aus dem gewählten Vereinsvorstand mit dieser Aufgabe betraut.
- ACHTUNG: Durch einen Vereinsvorstandbeschluss muss ersichtlich sein, wer sind die „Zeichnungsberechtigten„.
Gemäß den Regularien müssen folgende Vorstandsmitglieder oder Mitglieder bei Beschlüssen mitwirken. (*)
- Der Vorstandsvorsitzende
- Die Position des Generalsekretärs oder des Schriftführers ist vakant.
- Alle Personen, die an der Abstimmung beteiligt waren und dabei entweder dem Beschluss mehrheitlich zugestimmt oder ihn abgelehnt haben.
- Auch reguläre Vereinsmitglieder können diese Funktion ausüben. Ein Beispiel hierfür ist eine Generalversammlung. Für einen Beschluss ist die Anwesenheit von mehr als 50 % der Vereinsmitglieder erforderlich. Andernfalls ist ein Umlaufverfahren erforderlich. Im Rahmen dieses Umlaufverfahrens müssen alle Vereinsmitglieder ihre schriftliche Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung durch Unterzeichnung dokumentieren.
[Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kurzbezeichnungen wie NGO/NPO, CBO, SHG oder LC in einem gesonderten Dokument näher erklärt werden.]
- Die Erklärung der verwendeten Fachbegriffe finden Sie unter: Hier finden Sie eine Liste mit „Kurzbezeichnungen„.