Verantwortung bei Geldtransaktionen, ob Soll oder Haben.

Alle Funktionen sind für alle Geschlechter gleichermaßen zugänglich. Dies wird im Text nicht immer explizit erwähnt, um eine optimierte Schreibweise und Lesbarkeit zu gewährleisten. In den folgenden Funktionen wird dies durch eine Fußnote (*) gekennzeichnet.

  1. Wir bitten alle Projekt-NADEUM-Mitglieder, sämtliche SHGs, CBOs und NGOs, die offiziell von ihrem Staat genehmigt wurden und ein Zertifikat erhalten haben, dieses nochmals zuzusenden.
  2. Die Zertifikate dürfen nicht fotografiert, sondern müssen gescannt werden. Die Dateien müssen klar und deutlich ohne Wellenmuster oder Schatten gesendet werden.
  3. Sämtliche SHGs oder CBOs, die noch nicht genehmigt wurden und sich somit noch im Genehmigungsverfahren befinden, erhalten von unserer Seite auf Wunsch ein von NADEUM anerkanntes Erkennungszertifikat.
  4. Dies betrifft die beiden in Kenia/im UNHCR-Camp I–IV vorhandenen CBOs mit den Abkürzungen SACVI und YETC. Ebenso könnte dies das Learn-Zentrum SLTTC und das in Ghana vorhandene EAT betreffen. Diese würden unter das Dach der NADEUM-Zentrale als Projekte unserer Seite anerkannt werden.
  5. Der Grund ist, dass sämtliche nicht offiziell vom jeweiligen Staat anerkannten Vereine aller Art nur über eine Dachorganisation um Subventionsmittel bei internationalen oder nationalen Institutionen oder Förderstellen ansuchen können. Alle noch nicht offiziell genehmigten Vereine, die um Subventionen ansuchen, können dies nur als innere NADEUM-HQ-Projekte, in diesem Fall des NADEUM-HQ, erbitten. Denn es bedarf offiziell genehmigter Vereine oder Institutionen.

Achtung: Privatkonten sowie Geldtransfers mittels Western Union und anderer Internetportale sind unzulässig.

Jede NGO, CBO, SHG oder das LearnCenter muss ein offizielles Bankkonto haben. Die Zeichnungsberechtigten müssen angegeben sein. Dies muss durch einen Beschluss des jeweiligen Vereinsvorstandes ausgewiesen sein.

Das heißt, ihr müsst uns einen Vorstandsbeschluss übermitteln, in dem euer Vereinsvorstand, der uns bekannt gegeben wurde, mit aktuellem Datum beschließt, wer für euer Vereinskonto zeichnungs- und verwaltungsberechtigt ist. International gilt das Vier-Augen-Prinzip. Das bedeutet, dass mindestens zwei Personen dafür verantwortlich sind und im Falle von Unstimmigkeiten bei den Geldflüssen von den Investoren belangt werden können.

Daher benötigen wir:

1) Den aktuellen Beschluss des Vereinsvorstandes, wer die zwei Verantwortlichen bei Geldangelegenheiten sind.

2) Wer das Bankkonto und die Geldtransfers wie die Vereinskasse führt. Normalerweise sind dies der Kassierer bzw. die Kassiererin und sein bzw. ihr Stellvertreter bzw. Stellvertreterin. Es können aber auch der Kassierer und der jeweilige Vorstandsvorsitzende (unabhängig vom Geschlecht) sein. Es dürfen keine normalen Mitglieder sein.

3) Die Personen müssen Funktionen innerhalb des gewählten Vereinsvorstandes innehaben.

3.1) Name der Person (und Foto)

3.2) Telefonnummer

3.3) E-Mail-Adresse

3.4) Offizielle Adresse

3.5) ID-Card (beidseitig gescannt) oder Pass, aus dem alle Daten einschließlich der persönlichen Unterschrift ersichtlich sind.

4) Beschluss des Vorstands und Gegenzeichnung durch die jeweilige Person mit ihrer Unterschrift. Diese muss mit der ID-Card oder dem Pass identisch sein.

5) Außerdem benötigen wir die IBAN des offiziellen Bankkontos sowie den internationalen Namen der Bank und den BIC/SWIFT-Code der Bank. Die Bankomatkarte muss beidseitig gescannt werden, jedoch ohne die 3-stellige Prüfnummer, die als Erkennungszahl für Geldüberweisungen oder Zahlungen dient und niemals für uns oder andere Personen sichtbar sein darf.